Hier können Sie unsere Sake auch abholen:
IZAKAYA Restaurant OG
居酒屋リンツ
Klammstraße 6
4020 Linz (Österreich)
Inhaber: Mario & Sabine Shirakura
Izakaya Restaurant OG
Klammstraße 6, 4020 Linz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
17:00 bis 21:00 Uhr
Willkommen in unserem kleinen Sake Store!
Bei uns finden Sie japanischen Sake. Sollten Sie Fragen zu unseren Produkten haben, bitte rufen Sie uns an, oder kommen Sie in unser Izakaya Linz! Wir helfen gerne weiter.
Mario & Sabine Shirakura
Ihre Experten für japanischen Sake
Versand: ab 2 Flaschen versandkostenfrei in der EU
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
IZAKAYA Restaurant OG, 4020 Linz, Klammstraße 6
Registergericht & Registernummer: Landesgericht Linz FN345298t
Allgemeines
Das Serviceunternehmen bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.
Im Sinne des Jugendschutzgesetzes verkaufen wir ausschließlich an Kunden, welche über 16 bzw. über 18 Jahre sind!
Allgemeine Bestimmungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen der Serviceunternehmen.
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Serviceunternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.
Auftragserteilung
Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einer Bestellbestätigung festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.
Preise
Grundsätzlich gelten die Preise laut Homepage japan-shop.at
Sofern mündlich oder schriftlich durch das Serviceunternehmen die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:
Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insoferne unverbindlich.
Service / Warenlieferung
Termine
Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten.
Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird das Serviceunternehmen einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.
Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.
Zahlung
Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang/Homepage. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es wäre etwas anderes vereinbart.
Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang des Serviceunternehmens.
Das Serviceunternehmen ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Gegen Ansprüche des Serviceunternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Warenlieferung
Sofern im Rahmen des Vertrages mit dem Serviceunternehmen Waren geliefert werden so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Serviceunternehmens im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Pfändungen sind an das Serviceunternehmen zu melden.
Reklamationen
Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.
Sabine und Mario Shirakura
Firmeninhaber
Hi, wir sind Mario und Sabine Shirakura. Wir betreiben in Linz unser japanisches Restaurant Izakaya. Da die Nachfrage nach japanischen Sake (Reiswein) ständig stieg, haben wir uns entschlossen einen kleinen Store für unsere Gäste und Gastrokollegen anzubieten. Tja und irgendwie sprach sich das dann rum ..... und jetzt beliefern wir die ganze EU.
Sake (Reiswein)
Die 3 Geheimnisse des Sake:
1. Wasser: Der fertige Sake besteht aus ca. 80 Prozent Wasser. Deshalb ist gutes Wasser der Schlüssel zu gutem Sake. Wasser ist in Japan tendenziell weich, was einen weichen, harmonischen Sake ergibt.
2. Reis: Dank eines gemäßigten Klimas und reicher Wasserressourcen ist der Reisanbau von zentraler Bedeutung für die japanische Landwirtschaft. Reiserzeugnisse, einschließlich Sake, sind unverzichtbar für die japanische Esskultur.
3. Mensch: Die Fähigkeiten und Techniken eines Sake-Meisters, getragen von der langen Geschichte des Getränks, sind der Schlüssel für die Herstellung einer großen Auswahl an exzellenten und einzigartigen Sorten. Folglich kreiert jeder Braumeister seinen eigenen unverkennbaren Sake. Viele Brauereien stellen Sake seit mehr als 200 Jahren her. Die älteste Sake Brauerei ist über 850 Jahre alt. Bei Sake Braumeistern (Toji) sind die fünf Sinne - sehen - riechen - schmecken - tasten - hören - sehr gut ausgeprägt. So hören Toji die perfekte Stärke des Blubberns während des Gärungsprozesses.
Hier können Sie unsere Sake auch abholen:
IZAKAYA Restaurant OG
居酒屋リンツ
Klammstraße 6
4020 Linz (Österreich)
Inhaber: Mario & Sabine Shirakura
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
17:00 bis 21:00 Uhr